Bauvorhaben - Brandschutztechnische Gebäudeertüchtigung der Grundschule

                                                                                                                              

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Bauvorhaben:        Brandschutztechnische  Gebäudeertüchtigung der Grundschulen Klietz

                                und Schönhausen

Bauherr:                 Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land                             

                                Bismarckstraße 12

                                39524 Schönhausen (Elbe)

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Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen aus Mitteln des Bundes für Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur.

 

Im Runderlass vom 04.06.2018 veröffentlichte das Land Sachsen-Anhalt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur). Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau und  die Erweiterung

von Schulgebäuden. Schulgebäude im Sinne der Richtlinie sind alle Gebäude  allgemeinbildender und berufsbildender Schulen.

Die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land, als Schulträger, kann aus diesen Strukturmitteln Fördermittel in Höhe von 185.938,00 € beantragen.

Die Finanzierung der Maßnahmen stellt  sich als  Anteilsfinanzierung dar. Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss möglich. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10%.

 

Im Dezember‘ 2019 sind entsprechende Anträge durch die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt worden.

Mit den Anträgen wurde  eine Prioritätenliste auf der Grundlage eines Beschluss des Verbandsgemeinderates Elbe-Havel-Land eingereicht.

Die Auswahl- und Bewertungskriterien zur Festlegung der Priorität erfolgte für alle Grundschulen der Verbandsgemeinde einheitlich nach den Maßgaben der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie der Schulbaurichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt und den darin enthaltenen Mindestanforderungen.

 

Die Gesamtschülerzahl  in der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zum Schuljahr 2019/2020 beträgt

262 Schüler in den Grundschulen Klietz, Schönhausen, Sandau und der Freien Schule Elbe-Havel-Land

Kamern.

In Abwägung der Auswahl- und Bewertungskriterien der einzelnen Schuleinrichtungen bzw. Bauwerke sowie unter Berücksichtigung des Fördergedankens hat der Verbandsgemeinderat Elbe-Havel-Land folgende Reihenfolge der Prioritäten (Prioritätenliste) beschlossen:

1. Grundschule Klietz

    Grundschule Schönhausen

2. Grundschule Sandau

3. Freie Grundschule „neugierig e.V.“ Kamern

Die Grundschulen Klietz und Schönhausen erhielten gemeinsam die Priorität 1, da in Abwägung aller Kriterien beide Schulen stabile Schülerzahlen in den nächsten Jahren aufweisen. Durch die geplanten Maßnahmen werden beide Gebäude, bezogen auf die sicherheitstechnischen Einrichtungen, in einen rechtskonformen Zustand versetzt und die Inanspruchnahme der maximalen Förderung in Höhe von

185.938,00 € gewährleistet.   

 

Zur umfassenden Nutzung (ehemalige LB-Schule; Grundschule) wurde der Gebäudekomplex Klietz;

Friedensiedlung  Ende der neunziger Jahre teilweise brandschutztechnisch ertüchtigt.

Im Jahr 2018 ergab sich die Notwendigkeit einen Nutzungsänderungsantrag/ Bauantrag  für Teile  ungenutzter Räume des Gesamtkomplexes als Hort und zur Nutzung des westlichen Gebäudeteils als Büro-

nutzung für das Bauamt der Verbandsgemeinde beim Bauordnungsamt des Landkreises Stendal zu stellen. 

Inhaltliches Grundanliegen des Baugenehmigungsverfahrens war die Beurteilung der unterschiedlichen Nutzungen, die Problematik der brandschutztechnischen Anforderungen betreffend, bezogen auf den gesamten Gebäudekomplex.

 

Die Grundschule Schönhausen verfügt  über keine sicherheitstechnischen Einrichtungen den bautechnischen und vorbeugenden Brandschutz betreffend.

Auf der Grundlage eines zu erarbeitenden Brandschutzkonzeptes sind entsprechende  Maßnahmen zu planen und auszuführen.

Folgende Komponenten der erforderlichen sicherheitstechnischen Einrichtungen, nach der Schulbaurichtlinie Sachsen-Anhalt, sind wie folgt im Gebäude der Grundschule Schönhausen erforderlich:

-  Sicherheitsbeleuchtung einschl. Sicherheitsstromversorgung

-  Alarmierungsanlage / Hausalarmanlage

-  Rauchableitung und gegebenenfalls Bildung von Brandabschnitten   

Diese Maßnahmen werden durch dafür erforderliche Bauarbeiten, wie Trockenbauarbeiten, ergänzt bzw.

begleitet.

 

Gleichlautend treffen die vorab dargestellten Anforderungen auch auf den Gebäudekomplex der Grundschule Klietz zu, jedoch nicht in vollem Umfang. Hier sind vorhandene Anlagen zu ertüchtigen und eine

Sicherheitsbeleuchtung neu zu installieren. 

Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten erfolgen Maler-, Bodenbelags- und Trockenbauarbeiten.

 

 

 

 

Mit Zuwendungsbescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 04.03.2020 wurde für die

Maßnahmen in dem Gebäudekomplex der Grundschule Klietz eine Zuwendung in Höhe von 112.930,00 € und für die Grundschule Schönhausen in Höhe von 73.008,00 € , bei einer Gesamtinvestitionssumme von ca. 307.900,00 €, bewilligt.

Die Gesamtinvestitionskosten gliedern sich in zuwendungsfähige Ausgaben, nicht zuwendungsfähige Ausgaben und Mittel der Gemeinde Klietz.

 

Die Zuwendungen werden durch das Land Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Bundes zur Unterstützung

für Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bereitgestellt.

 

Es ist geplant die Baumaßnahmen in der Grundschule Klietz und Schönhausen bis zum August 2020

durchzuführen.

 

 

 

 

 




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